Gefahr für die Gesundheit?
Unter dem Titel „Chemiegeruch im Neuwagen: Gefahr für die Gesundheit?“ hat der ADAC im Mai eine aktuelle Studie zu Ausdünstungen in Neuwagen veröffentlicht. Der ADAC hat dafür vier Neufahrzeuge beim Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) untersuchen lassen. Die Messungen beim IBP erfolgten in Anlehnung an die DIN ISO 12219-1 (Innenraumluft von Straßenfahrzeugen - Teil 1: Gesamtfahrzeugprüfkammer - Spezifikation und Verfahren zur Bestim-mung von flüchtigen organischen Verbindungen in der Fahrgastzelle).
Anlass der Messung ist, dass es für neu zugelassene Fahrzeuge ab August 2027 ein Formaldehyd-Grenzwert von 0,062 mg/m³ geben wird. Der ADAC wollte wissen, inwieweit die Hersteller den neuen gesetzlichen Anforderungen bereits nachkommen und wie hoch die Belastung im Neuwagen-Zustand tatsächlich ist. Bis dato gibt es nur einen Richtwert, der bei 0,10 mg/m³ liegt (Empfehlung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte AIR des Umweltbundes-amtes).
Geruchsemissionen von Werkstoffen
Die VDA 270 Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie zur Bestimmung der Geruchsemissionen von Werkstoffen für den Auto-Innenraum gibt es schon seit 1992. Denn damals gab es nicht nur Geruchsprobleme bei Neuwagen, sondern teilweise auch Sichtbehinderungen der Frontscheiben durch Ausgasung und Kondensation von Kunststoffweichmachern (Beschläge – Fogging). Dank der entsprechenden Prüfungen und auch den VOC-Messungen durch die Hersteller sind die Belastungen in den Fahrzeuginnenräumen deutlich zurückgegangen. Denn die meisten Menschen nicht nur in Deutschland verbringen - in der Rangfolge nach Wohnung und Arbeitsplatz - einen großen Teil der Zeit in ihren Fahrzeugen. Deshalb ist es wichtig, die Materialemissionen aus den Innenraumausstattungen zu bestimmen und auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Die Normenreihe der DIN ISO 12219 zur Messung solcher VOC-Emissionen wird durch den Fachbereich IV Umweltmesstechnik der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN sowie der Arbeitskreis Innenraumemission des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) betreut.
Die aktuellen Messungen das ADAC belegen, dass auch aktuell Neuwagen geruchlich auffällig und von den sogenannten flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) In einem Neuwagen in der Regel über 150 verschiedene Substanzen messbar sind. Bei einer gesundheitlichen Bewertung der ermittelten VOC-Belastungen im Bezug zum Innenraumrichtwert sind die ermittelten Belastungen aber als unkritisch anzusehen.
Künftigen EU-Grenzwert für Formaldehyd
Bei moderaten Temperaturen im Umgebungsmodus unterschritten alle untersuchten Fahrzeuge den künftigen EU-Grenzwert für Formaldehyd von 0,062 mg/m³ sowie den aktuellen Richtwert (RW I des AIR) von 0,10 mg/m³. Bei Wärmebelastung (Parkmodus) lagen die Messwerte teilweise über dem RW I, der aber einer Vorsorgewert ist. Erst ab überschreiten des RW II als Gefahrenwert besteht Handlungsbedarf. D.h. von keinem der untersuchten Fahrzeuge geht eine unmittelbare Gesundheitsgefahr aus (siehe dazu auch den Factsheet „Arbeitsplatzgrenz- & Innenraumrichtwerte“ Linken).
Erhöhte Temperaturen, vor allem nach dem Parken in der prallen Sonne, treiben die Belastung im Fahrzeuginnenraum aufgrund des dann deutlich erhöhten Dampfdruckes der VOC nach oben. Mit der Zeit nimmt aber durch diese Ausgasungen die Belastung im Innenraum ab.
Die Hersteller sind insgesamt auf Kurs. Gleichzeitig zeigen einzelne Ausreißer: Bei bestimmten Stoffen muss noch konsequenter nachgeschärft werden, gerade mit Blick auf vulnerable Personengruppen wie Kindern. Der ADAC fordert deshalb, dass Hersteller einschlägige Empfehlungen zu Innenraumemissionen ab Werk konsequent einhalten.
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